Meine Schwerpunkte liegen in den Fachbereichen der konser­vativen Ortho­pädie, Rehabili­tation & der Rückkehr zum Sport

1.

Verordnung

Physiotherapie wird im Rahmen der Behandlung von ÄrztInnen verordnet und von PhysiotherapeutInnen eigenverantwortlich durchgeführt.

Vorsorge

Im Rahmen der Vorsorge umfasst die Physiotherapie die Gesundheitsberatung sowie notwendige präventive Maßnahmen. Für diesen Bereich wird keine ärztliche Verordnung benötigt, um eine physiotherapeutische Leistung in Anspruch nehmen zu können.

2.

Ersttermin

Wesentlich für die Physiotherapie ist der physiotherapeutische Prozess. Dieser beginnt im Zuge des Ersttermins mit der Befundaufnahme und der Erstellung einer physiotherapeutischen Diagnose. Mögliche Kontraindikationen (red flags), die gegen eine physiotherapeutische Behandlung sprechen könnten, können im Zuge dessen festgestellt werden.
Es wird gebeten, die ärztliche Verordnung, etwaige vorhandene Befunde oder Arztbriefe mitzubringen.

3.

Trainingsplan

Im Rahmen des Ersttermins werden gemeinsam die Therapieziele definiert und ein Therapieplan wird erstellt. Die physiotherapeutische Behandlung kann aktive, passive sowie edukative Maßnahmen umfassen. Der Therapiefortschritt wird laufend evaluiert und dokumentiert. Dieser Prozess ist das diagnostische und therapeutische Tool der Physiotherapie und ein wichtiges Element in der Qualitätssicherung von physiotherapeutischen Behandlungen.

1. Termin – Martina Kucher, Physiotherapie & Yoga
Über Testung und Diagnostik zur Zielsetzung und Therapieplanung.

Meine Leistungen: